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   LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 KN 276/15   

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LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 KN 276/15 (https://dejure.org/2017,35153)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29.08.2017 - L 5 KN 276/15 (https://dejure.org/2017,35153)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29. August 2017 - L 5 KN 276/15 (https://dejure.org/2017,35153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Zuschlags für Kindererziehung im Rahmen einer Erwerbsminderungsrente; Verfassungskonformität der Zugrundelegung eines Rentenwertes Ost; Zumutbarkeit niedrigerer Zahlbeträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Zuschlags für Kindererziehung im Rahmen einer Erwerbsminderungsrente; Verfassungskonformität der Zugrundelegung eines Rentenwertes Ost; Zumutbarkeit niedrigerer Zahlbeträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 833
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • Drs-Bund, 04.10.2012 - BT-Drs 17/10803
    Auszug aus LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 KN 276/15
    - Nach dem "Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2012" vom 4. Oktober 2012 (BT-Drs. 17/10803) lag das ostdeutsche Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner lediglich bei 71 Prozent des westdeutschen Niveaus, wobei sich beim Vergleich der ostdeutschen Länder, einschließlich des Stadtstaates Berlin, mit den strukturschwachen westdeutschen Flächenländern (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Saarland) und dem Stadtstaat Bremen, ein Niveau von knapp 80 Prozent ergibt (BT-Drs. 17/10803, S. 4).

    Die gesamtwirtschaftliche Produktivität Ostdeutschlands lag bei rund 80 Prozent derjenigen im Vergleich zu Westdeutschland (BT-Drs. 17/10803, S. 17).

    Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen (BT-Drs. 17/7393, S. 3; BT-Drs. 17/7711, S. 16-17; BT-Drs. 17/10803, S. 26).

    Die Erwägungen des Gesetzgebers sind auch insoweit sachgerecht, wenn er ausführt, dass eine Regelung der Frage zur Vereinheitlichung der Rentenberechnung, die den unterschiedlichen Erwartungen und Interessen in Ost und West sowie bei Alt und Jung gleichermaßen gerecht wird und zur Befriedung beiträgt, nur dann erzielbar ist, wenn sie von einem breiten Konsens aller Beteiligten getragen wird (BT-Drs. 17/10803, S. 26).

  • Drs-Bund, 21.11.2013 - BT-Drs 18/107
    Auszug aus LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 KN 276/15
    - Nach dem "Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2013" vom 21. November 2013 (BT-Drs. 18/107) bestehen die spürbaren Unterschiede in der Wirtschaftskraft je Einwohner sowie in den Löhnen und Gehältern zwischen Ost- und Westdeutschland fort (BT-Drs. 18/107, S. 3).

    Das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner betrug in Bezug auf die Osthälfte Deutschlands nach wie vor lediglich 71 Prozent des durchschnittlichen Niveaus in Deutschland (BT-Drs. 18/107, S. 5).

    Auch die Relation der Löhne und Gehälter Ostdeutschlands gegenüber denen Westdeutschlands hat sich nach wie vor mit etwa 80 Prozent nicht wesentlich verändert (BT-Drs. 18/107, S. 6).

  • Drs-Bund, 09.11.2011 - BT-Drs 17/7711
    Auszug aus LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 KN 276/15
    - Nach dem "Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2011" vom 9. November 2011 (BT-Drs. 17/7711) erreichte der rentenrechtliche Durchschnittslohn in den neuen Bundesländern inzwischen rund 85 Prozent des Durchschnittslohn in den alten Bundesländern (BT-Drs. 17/7711, S. 16) und das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner in Ostdeutschland betrug weiterhin rund 73 Prozent des westdeutschen Niveaus (BT-Drs. 17/7711, S. 24).

    Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen (BT-Drs. 17/7393, S. 3; BT-Drs. 17/7711, S. 16-17; BT-Drs. 17/10803, S. 26).

  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 KN 276/15
    Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 1996 - 1 BvL 4/88 - JURIS-Dokument, RdNr. 50), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 - JURIS-Dokument, RdNr. 49; BSG, Urteil vom 9. September 1998 - B 13 RJ 5/98 R - JURIS-Dokument, RdNr. 24).

    Die Neuordnung des Rentenrechts mit dem Ziel der Überführung der in der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesamtdeutsche Rentenversicherung konnte nur schrittweise, in manchen Bereichen zügiger, in anderen weniger schnell erfolgen (BVerfG, Beschluss vom 12. November 1996 - 1 BvL 4/88 - JURIS-Dokument, RdNr. 50).

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 KN 276/15
    Die immer noch bestehende Ungleichheit der Lebensverhältnisse in den alten und den neuen Bundesländern rechtfertigt weiterhin unterschiedliche Rentenwerte (vgl. zuletzt: BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 41/04 R - JURIS-Dokument, RdNr. 28; sowie: LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 22 R 478/11 - JURIS-Dokument, RdNr. 97-122; LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 23. September 2010 - L 33 R 1239/08 - JURIS-Dokument, RdNr. 41-47).

    Sie war daher nicht willkürlich (vgl.: BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 41/04 R - JURIS-Dokument, RdNr. 28).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 33 R 1239/08

    Aktueller Rentenwert (Ost); aktueller Rentenwert; Verfassungsgemäßheit

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 KN 276/15
    Die immer noch bestehende Ungleichheit der Lebensverhältnisse in den alten und den neuen Bundesländern rechtfertigt weiterhin unterschiedliche Rentenwerte (vgl. zuletzt: BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 41/04 R - JURIS-Dokument, RdNr. 28; sowie: LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 22 R 478/11 - JURIS-Dokument, RdNr. 97-122; LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 23. September 2010 - L 33 R 1239/08 - JURIS-Dokument, RdNr. 41-47).

    Dies ist bis heute aber gerade nicht der Fall, auch wenn sich die wirtschaftliche Lage inzwischen - verglichen mit den Anfangsjahren nach der Wiedervereinigung - angenähert hat (vgl. Landessozialgericht Berlin/Brandenburg, Urteil vom 23. September 2010 - L 33 R 1239/08 - JURIS-Dokument, RdNr. 41-47).

  • LSG Sachsen, 06.01.2015 - L 5 R 970/13

    Rente: Allgemeiner Rentenwert (Ost) verstößt auch im Jahr 2014 nicht gegen den

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 KN 276/15
    Der erkennende Senat hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Frage, ob die Zugrundelegung eines Rentenwertes Ost mit der Verfassung vereinbar ist, auseinandergesetzt und durchgehend bejaht (st. Rspr. seit Urteil vom 6. Januar 2015 - L 5 R 970/13).

    So hat er im Urteil vom 6. Januar 2015 (L 5 R 970/13 -, juris Rn. 25 ff.) für das Jahr 2014 ausgeführt:.

  • Drs-Bund, 27.01.2010 - BT-Drs 17/554
    Auszug aus LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 KN 276/15
    Die Angleichung der Rentenwerte ist nach wie vor in der parlamentarischen Diskussion: Ausweislich der Antwort der Bundesregierung vom 19. Oktober 2011 auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag (BT-Drs. 17/554) prüfte bereits die Bundesregierung der vergangenen Legislaturperiode unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie die rechtlichen Regelungen für eine noch festzulegende Methode der Vereinheitlichung der Rentensysteme konkret ausgestaltet werden können, auch um eine Angleichung des aktuellen Rentenwertes (Ost) an den aktuellen Rentenwert vorzunehmen.
  • Drs-Bund, 19.10.2011 - BT-Drs 17/7393
    Auszug aus LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 KN 276/15
    Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen (BT-Drs. 17/7393, S. 3; BT-Drs. 17/7711, S. 16-17; BT-Drs. 17/10803, S. 26).
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 KN 276/15
    Die §§ 256a, 248 SGB VI gewährleisten in diesem Regelungssystem, dass die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Beitrags- und Beschäftigungszeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden, was ohne diese Regelung nicht möglich wäre (BSG, Urteil vom 10. November 1998 - B 4 RA 33/98 R - JURIS-Dokument, RdNr. 22-32).
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R

    Postversorgung DDR - rentenwirksamer Arbeitsverdienst - Höchstbetragsregelung -

  • LSG Sachsen, 05.01.2016 - L 5 R 160/15

    Rentenversicherung - Rentenberechnung; aktueller Rentenwert (Ost) 2015;

  • LSG Sachsen, 17.01.2017 - L 5 R 32/16

    Rentenversicherung - Rentenberechnung; aktueller Rentenwert (Ost); 2016;

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 41/94

    Rentenanpassungen durch die RAV 1 und RAV 2 verfassungsgemäß

  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 5/98 R

    Fremdrentenrecht - Kürzung von Entgeltpunkten - Verfassungsmäßigkeit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 22 R 478/11

    Wehrpflicht - Rentenberechnung - Beitrittsgebiet

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